§34 und der Hamburger Bauprüfdienst
Ein paar Infos, auf deren Basis möglicherweise Bauvorhaben im Innenbereich in Hamburg ohne Bebauungsplan nach §34 beschieden werden:
Ein paar Infos, auf deren Basis möglicherweise Bauvorhaben im Innenbereich in Hamburg ohne Bebauungsplan nach §34 beschieden werden:
Ich glaube nicht, dass der Herr vom Tiefbauamt an so eine Schanze gedacht hat, als er die provisorische Auffahrt in Auftrag gegeben hat. Nun hat die Auffahrt eine tiefe Kante.
Und schlimmer noch, da die Sechseckplatten doch weiter gingen als alle glaubten, ist hinter der Kante nun weicher Mutterboden. Das fahren schwere LKW auf jeden fall kaputt.
Und wie wir am Ende auf unser Grundstück kommen sollen – keine Ahnung.
Da werden die Tiefbauer wohl erstmal eine Schütte Granulat oder Splitt schütten müssen.
Heute Morgen habe ich in Wandsbek beim Fachamt für Bauprüfungen noch den “zweiten Bauantrag” eingereicht. Nun heißt es Daumendrücken – vor allem dass eine Entscheidung schnell kommt, egal wie sie ausfällt.
Heute hat mich der Bauhof angerufen – er hat einer Firma den Auftrag für die Baustellenzufahrt gegeben und die werden den Auftrag am Montag durchführen. Prima, alles zeitig! Ab Montag kann man sehen, dass es losgeht.
Nebenbei habe ich noch kurz mit dem Bänker die Bezahlung des Grundstückes besprochen, die nächste Woche auch ansteht – et löppt!
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